Graecum – das altgriechische Examen

Kaum jemand kennt den Begriff Graecum, doch unter den Studenten dieses Lehrgangs gilt er als geliebt oder auch als gefürchtet.

Das Graecum Examen ist vergleichbar mit dem Latinum oder mit dem Hebraicum. An vielen Universitäten waren Griechisch-Kenntnisse noch bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts Pflicht, ohne die keine Zulassung zum Studieren gegeben werden konnte. Heutzutage hat sich dies geändert, jedoch belegen immer mehr Studenten diesen Studiengang, vor allem dann, wenn sie eine theologische oder archäologische Ausbildung anstreben.

Altgriechischer Pflichtunterricht

Wer Theologie oder Archäologie studieren möchte, der ist zur Teilnahme am Graecum verpflichtet. Das Altgriechisch Studium selbst umfasst in der Regel vier Jahre und ist mindestens mit der Note ausreichend abzuschließen. Einigen Bundesländern reicht diese Studienzeit jedoch nicht aus, sodass hier durchaus auch längere Studienzeiten eingeplant werden müssen. Welches Bundesland welche Studienzeiten vorgibt, kann in den jeweiligen Verordnungen nachgeschlagen werden.

Graecum Prüfung

Da an den meisten deutschen Schulen meist kein Altgriechisch Unterricht angeboten wird, kann das Graecum an vielen Universitäten während der ersten Semester absolviert werden. Vielfach wird es hier als Ergänzungsprüfung zum Abitur gesehen und als Erweiterung dieses angesehen. Um das Altgriechische Examen erfolgreich abschließen zu können, bieten viele Universitäten ihren Studenten zahlreiche Optionen zur Festigung des geforderten Lernstoffs. So werden während der ersten drei Semester des regulären Studienfachs beispielsweise auch Sprachkurse in Altgriechisch angeboten. Darüber hinaus kann der Teilnehmer sein Wissen mittels privater Institutionen verbessern.

Graecum Prüfung

Die Graecum Prüfung selbst verläuft dann nach einem üblichen Schema, d. h., der Teilnehmer muss eine mittelschwere Textpassage von beispielsweise Platon oder aber Xenophon übersetzen. Darüber hinaus muss eine mündliche Prüfung abgelegt werden.

In der Regel hat der Absolvent bei nicht Bestehen nur noch eine einzige Chance, erneut an der Prüfung teilzunehmen. Manche Bundesländer, wie etwa Hessen, erlauben jedoch auch eine zweite Teilnahme.

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